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vollstationäre Pflege: Dienstleistungen

FINANZIERUNG

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KOSTEN & MÖGLICHKEITEN

Aufgrund der vielfältigen Versicherungsmöglichkeiten und gesetzlichen Gegebenheiten unterliegen die angebotenen Pflege- und Betreuungsleistungen unterschiedlichen Kostenstrukturen. Erfahrungsgemäß kann diese Vielfalt zur Verunsicherung bei Betroffenen und Hilfesuchenden führen. Deshalb ist es uns wichtig, Sie im Bedarfsfall individuell zu beraten.
 

Informations- und Beratungsgespräche können nach Terminabsprache mit der Heim- oder Pflegedienstleitung gerne und jederzeit geführt werden.

Einige der häuftigsten Fragen zur Finanzierung haben wir hier für Sie zusammen gefasst.

 

Wie setzen sich die Heimkosten zusammen und finanziert dies der Bewohner?

Alle berechneten Kostensätze werden mit der Pflegesatzkommission (Spitzenverbände der Pflegekassen, der Sozialhilfeträger und der Heimträger) für folgende Bereiche vereinbart:

TABELLE

Der Bewohner muss den Eigenanteil der Heimkosten tragen (siehe untere Tabellen).

ZUSATZKOSTEN

Welche Zusatzkosten entstehen während des Aufenthaltes?

Einige zusätzliche Wahlleistungen sind nicht im Tagessatz enthalten. Beispielsweise werden Friseur, Fußpflege, Tabakwaren, Drogerieartikel, zusätzliche Getränke, Näharbeiten, Porto- und Telefongebühren separat aufgeführt und berechnet.

Die Beträge der pflegebedingten Aufwendungen sind nach den Pflegestufen gestaffelt. Kann das Heimentgelt nicht aus dem eigenen Renten- und Pensionseinkommen bezahlt werden, kann über das Sozialamt ein Zuschuss wie Sozialhilfe oder Wohngeld beantragt werden.

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ZEICHENERKLÄRUNG

Gesamtkosten:

Pflegekosten inkl. Ausbildungszuschlag und PSG II-Zuschlag sowie Unterkunfts- und Verpflegungskosten inkl. Investitionskostenzuschuss


Kassenleistung:
Betrag je Pflegegrad, der von der Pflegekasse übernommen wird

 

Eigenanteil:
Anteil, der vom Bewohner bezahlt werden muss.

Stand:

Pflegebereich - 1. Mai 2021

Sozialtherapie - 1. Januar 2019


Die Kostenberechnung erfolgt nach dem einheitlichen Monatsschlüssen von 30,42 Tagen.
BSGH: Abrechnung erfolgt tagesgenau 30/31 Tage.

Änderungen vorbehalten!

DOWNLOAD

Unsere Heimkosten als pdf Download:

• Heimkostenübersicht
 

der Einrichtungen Fink. Das Zentrum für Betreuung

gültig ab 1. Oktober 2024

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